Gesetz über die Krankenversicherung der Studenten (KVSG)
Neuordnung der studentischen Krankenversicherung durch Einbeziehung der Studenten an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen und der Praktikanten in den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung; Ausnahmeregelung bei Anspruch auf Familienhilfe und für Privatversicherte, Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung für andere Personen, die sich in einer Berufsausbildung befinden; Bundeszuschuss in Höhe von 60 v. H. der Beiträge an die studentische Krankenversicherung;<br /> Änderung Reichsversicherungsordnung, Angestelltenversicherungsgesetz, Reichsknappschaftsgesetz, Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte sowie Bundesasbildungsförderungsgesetz, Aufhebung verschiedener Rechtsvorschriften<br /> <br /> Bezug: Alternativer Gesetzentwurf des Bundesrates, Gesetz über die Krankenversicherung der Studierenden (KVSt), siehe GESTA 7. WP G037<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen<br /> <br /> <strong>Angenommener Änderungsantrag: </strong>Änderungen