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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-297439

Gesetz über die Kaufmannseigenschaft von Land- und Forstwirten und den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

Stage enactedUpdated 17d ago

Erleichterung der Kooperation in der Landwirtschaft durch Eröffnung des Zugangs zur Rechtsform der Personenhandelsgesellschaft und Ausdehnung des sozialrechtlichen Schutzes auf diese Unternehmensform, Ausdehnung des Ausgleichsanspruchs für Handelsvertreter bei Kündigung durch den Handeslvertreter wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung seiner Tätigkeit aus in seiner Person liegenden Gründen, insbesondere wegen Alters oder Krankheit;<br /> Änderung §§ 3 und 89b Abs. 3 Handelsgesetzbuch, § 126 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen<br /> Gerichtsbarkeit, §§ 1,2, 10, 14 Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte sowie § 2 Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Streichung der im Gesetzentwurfs vorgesehenen Ausdehnung des Ausgleichsanspruchs für Handelsvertreter, redaktionelle Änderungen;<br /> Wegfall der vorgesehenen Änderung des § 89b Abs. 3 Handelsgesetzbuch<br /> <br /> <br /> <strong>Angenommener Änderungsantrag: </strong>Titeländerung (eingebracht als Gesetz über die Kaufmannseigenschaft von Land- und Forstwirten); Wiedereinfügung der Ausdehnung des Ausgleichsanspruchs für den Handelsvertreter mit Begrenzung auf Fälle der Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Tätigkeit wegen Alters und Krankheit;<br /> Änderung § 89b Abs. 3 Handesgesetzbuch