Gesetz über die Heimkehrerstiftung und die Aufhebung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (G-SIG: 12020191)
<strong>Inhalt:</strong> Einführung von Entschädigungsleistungen der Heimkehrerstiftung für ehemalige Kriegsgefangene in den neuen Bundesländern, Fortführung der Stiftung durch ein eigenständiges Gesetz, Ausweitung des antragsberechtigten Personenkreises auf ehemalige Kriegsgefangene, deren Witwen und ehemalige Geltungskriegsgefangene mit Wohnsitz in den neuen Ländern; Gesetz über die Heimkehrerstiftung (HKStG) als Art. 1 der Vorlage, Aufhebung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes. In den Jahren 1995 bis 2005 entstehen Mehrkosten von insgesamt 45 Mio DM, durch Rentenausgleichsleistungen ist mit jährlichen Mehrkosten von ca. 15 Mio DM zu rechnen. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Neue Bundesländer/Entschädigungsleistungen für ehemalige Kriegsgefangene in den neuen Ländern * Stiftung/ Heimkehrerstiftungsgesetz (HKStG) * Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz/Aufhebung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes