Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden durch Seeschiffe (Ölschadengesetz - ÖlSG) (G-SIG: 11020079)
<b>Bezug:</b> Ölhaftungsgesetz vom 18. März 1975 (BGBl 1975 II, S. 301) Siehe auch XC02 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung und Neufassung des Ölhaftungsgesetzes vom 18.3.1975: Umsetzung des durch Protokoll vom 25.5.1984 geänderten Internationalen Übereinkommens von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden sowie des gleichzeitig geänderten Internationalen Übereinkommens von 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden in deutsches Recht; teilweise Anwendung des geänderten Haftungsübereinkommens auch für Schiffe aus Nichtvertragsstaaten; haftungsrechtliche Gleichstellung der nicht an Bord mit den an Bord tätigen Lotsen; Änderung der §§ 486 Abs. 2, 3 und 5, 487c Abs. 4, 487d Abs. 1 und 487e Abs. 1 HGB sowie der §§ 1 Abs. 1 und 3, 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 und 35 Abs. 1 der Seerechtlichen Verteilungsordnung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung des § 3 Abs.3 ÖlSG: Beschränkung der Kontrollbefugnis der Behörden auf die Betriebsräume. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ölhaftungsgesetz/Änderung und Neufassung durch Ölschadengesetz * Ölverschmutzung/Regelung von Haftung und Entschädigung durch Ölschadengesetz * Lotse/Haftungsrechtliche Gleichstellung aller Lotsen * Handelsgesetzbuch/Änderung durch Ölschadengesetz * Seerechtliche Verteilungsordnung/Änderung durch Ölschadengesetz