Gesetz über die Gewährung von Zuschüssen zum Vorruhestandsgeld (Vorruhestandsgeldgesetz - VRGG) (G-SIG: 10020053)
<b>Bezug:</b> Siehe auch G09, G19, G21 und G23 Vgl. auch Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung 1982 (BT Drs. 9/1322) <br><br><b>Inhalt:</b> Vereinbarung eines Vorruhestandsgeldes für Arbeitnehmer, die ab dem 58. Lebensjahr aus dem Arbeitsprozeß ausscheiden, über eine tarifvertragliche Regelung unter Mitwirkung des Bundes durch ein Rahmengesetz. Die Mittelaufbringung erfolgt durch den Bund. Bei einer Schätzung der Inanspruchnahme dieser Regelung für ca. 40-50 v.H. der in Frage kommenden Personen und für den befristeten Geltungsbereich dieser Maßnahmen wird mit Kosten von ca. 1,96 Mrd DM gerechnet, wobei die Mehreinnahmen aus der Lohnsteuer nicht berücksichtigt sind. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Tarifvertrag