Gesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses 1979 (G-SIG: 00020392)
<b>Inhalt:</b> Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses in Höhe von DM 120 für Einpersonenhaushalte oder maximal DM 420 für Mehrpersonenhaushalte von Wohngeldempfängern, Heimbewohnern und Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen in der Heizperiode 1979/1980. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der Einkommensbegriff wird klargestellt. Leistungen der Kriegsfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz fallen nicht unter die Zuschußgewährung dieses Gesetzes.