Gesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses
Gewährung eines Zuschusses zwischen 100 und 300 DM für Angehörige einkommensschwacher Schichten, insbesondere Wohngeld-, Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorgeempfänger<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen