Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
Erhöhung der Mobilität von Beamten, Richtern und Soldaten sowie Förderung des Austausches mit der Wirtschaft durch Abbau der mit einer Nachversicherung in der Gesetzlichen Rentenversicherung bei freiwilligem vorzeitigem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis verbundenen wirtschaftlichen Nachteile: Einführung eines eigenständigen Anspruches auf sog. Altersgeld bzw. Hinterbliebenenaltersgeld; Ausgestaltung, Anspruchsvoraussetzungen, Zusammentreffen mit anderen Altersversorgungsleistungen, Abweichungen vom Beamtenversorgungsrecht; Evaluation bis zum 31. Dezember 2016;<br /> <span style="font-weight: bold">Altersgeldgesetz</span> (AltGG) als Art. 1 der Vorlage sowie Änderung einzelner §§ in weiteren 9 Gesetzen<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses:</span> Klarstellungen betr. Beschränkung auf das Beamtenrecht des Bundes;<br /> Änderung §§ 12 und 16 Altersgeldgesetz