Gesetz über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes (Bundesgeoreferenzdatengesetz - BGeoRG)
Verbesserung von Standardisierung und Koordinierung auf dem Gebiet des Geoinformationswesens: flächendeckende Bereitstellung standardisierter geodätischer Referenzsysteme und Referenznetze sowie geotopographischer Referenzdaten für den eigenen Bedarf des Bundes, Umwandlung des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie in eine selbständige Bundesoberbehörde, Aufgaben und Tätigkeitsfelder, Datenzugang und Datenaustausch, Festlegung der technischen Richtlinien durch den interministeriellen Ausschuss für Geoinformationswesen<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Stärkung der konstruktiven Bund-Länder-Kooperation durch Klarstellungen in den Bereichen Nutzungsrechte des Bundes sowie einheitliche Datenstandards<br /> Änderung §§ 1 und 6 Bundesgeoreferenzdatengesetz