Gesetz über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts
Erstellung eines Gebührenverzeichnisses und Erhöhung der Gebührensätze um durchschnittlich 68,5 v. H. mit Wirkung vom 1. Januar 1976 zur Wiederherstellung der Kostendeckung<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Neufassung des Gebührenverzeichnis zur Erhöhung der Sätze für patentamtliche Gebühren um durchschnittlich 40 v. H mit Wirkung vom 1. November 1976, redaktionelle Änderungen<br /> <br /> <strong>Angenommener Änderungsantrag: </strong>Erneute Neufassung des Gebührenverzeichnisses zur Erhöhung der Gebührensätze um durchschnittlich 68 v. H.