Gesetz über die Feststellung von Volljährigkeit bei jungen Ausländern
Unterbindung von unberechtigter Anwendung des Jungendstrafrechtes oder unberechtigten Abschiebungsschutzes durch eine dem Augenschein widersprechende behauptete Minderjährigkeit: Einführung einer verpflichtenden Altersfeststellung zum Zwecke der Volljährigkeitsprüfung für begleitet oder unbegleitet einreisende Flüchtlinge sowie sonstige ausweislose unbegleitete ausländische Jugendliche bei staatlicher Inobhutnahme; Zuständigkeit, Fristen, Kostenregelungen und Rechtsfolgen, Strafbarkeit der Falschbehauptung; Gefahrenabwehr als Ziel des Aufenthaltsrechts;<br /> Änderung §§ 15, 16, 54 und 85 Asylgesetz und §§ 1, 49 und 95 sowie Einfügung § 45b Aufenthaltsgesetz