Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2012)
Kapitalerhöhung der Europäischen Investitionsbank (EIB) für zusätzliche Investitionen zur Wachstums- und Beschäftigungsförderung und Überwindung von Krise und Wettbewerbsschwäche in einigen Mitgliedstaaten, weitere Zuführungen an das Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau"; Absenkung des Gesamthaushalts auf 312,5 Mrd. Euro bei unveränderter Nettokreditaufnahme, Anpassungen bei Zinseinnahmen und -ausgaben;<br /> Änderung § 1 und Einfügung § 23a Haushaltsgesetz 2012<br /> <br /> Bezug: Übereinkunft von Bund und Ländern vom 24. Juni 2012 zur gemeinsamen Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten von 30 000 zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Fiskalvertrages<br /> Siehe auch GESTA D086 und I015<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>weitere Absenkung des Gesamthaushalts auf 311,6 Mrd. Euro, geringere Nettokreditaufnahme von bis zu 28,1 Mrd. Euro