Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 (Nachtragshaushaltsgesetz 2016)
Einmalige Bereitstellung weiterer 3,5 Mrd Euro für das Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" zur Ermöglichung staatlicher Investitionen auch bei der Bildungsinfrastruktur; Investitionen in Höhe von 34,984 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 288,083 Mrd Euro;<br /> Einfügung § 6b Haushaltsgesetz 2016<br /> <br /> Bezug: Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern siehe GESTA D029<br /> Einigung der Regierungschefs von Bund und Ländern am 14. Oktober 2016 zur Verbesserung der Förderung von Investitionen in gesamtstaatlich bedeutsamen Bereichen im Rahmen der Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems