Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Nachtragshaushaltsgesetz 2015)
Aufteilung der Verpflichtungsermächtigung von 7 Mrd Euro im Bundeshaushalt 2015 für das im November 2014 angekündigte Zukunftsinvestitionspaket auf einzelne Politikbereiche: Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen, Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern, ESA-Vorhaben "Ariane 6", Anhebung des Zuschusses an die Postbeamtenversorgungskasse u.a.; Erhöhung des Gesamthaushalts auf 302,600 Mrd Euro, Investitionen in Höhe von 30,040 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 279,970 Mrd Euro;<br /> Änderung § 1 und Einfügung § 6a Haushaltsgesetz 2015<br /> <br /> Bezug: Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern siehe GESTA D029<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erhöhung des Gesamthaushalts nur auf bis zu 301,600 Mrd Euro, Investitionen in Höhe von 30,053 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 278,924 Mrd Euro