Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Nachtragshaushaltsgesetz 2012)
Schaffung der haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die vorgezogene und erhöhte erste Tranche der Kapitaleinzahlungen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus, Anpassungen bei weiteren Einnahmen, Ausgaben und Darlehen: Erhöhung des Gesamthaushalts auf 312,7 Mrd. Euro und der Nettokreditaufnahme auf bis zu 34,8 Mrd. Euro, höhere erwartete Steuereinnahmen von 249,689 Mrd. Euro;<br /> Änderung §§ 1 und 2 Haushaltsgesetz 2012<br /> <br /> Bezug: ESM-Finanzierung s. D065/D067<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Erhöhung der Nettokreditaufnahme nur auf bis zu 32,1 Mrd. Euro