Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
<span>Schaffung der haushaltsmäßigen Voraussetzungen zur Umsetzung der nicht durch das Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" finanzierten Maßnahmen des "Paktes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland" sowie Abbildung bereits feststehender Belastungen bei Steuereinnahmen und auf dem Arbeitsmarkt: Erhöhung des Gesamthaushalts auf 297,54 Mrd. Euro, der Kreditaufnahmeermächtigung auf bis zu 36,80 Mrd. Euro, der Gewährleistungsermächtigungen auf insgesamt bis zu 469,54 Mrd. Euro und der möglichen Liquiditätshilfen an die Bundesagentur für Arbeit auf 7,00 Mrd. Euro;<br /> Änderung §§ 1, 2, 3 und 11 Haushaltsgesetz 2009<br /> <br /> Der Pakt umfasst (gesamtstaatlich) Maßnahmen mit einem Volumen von rd. 50 Mrd. Euro in den Jahren 2009 und 2010.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Erhöhung des Gesamthaushalts auf 297,62 Mrd. Euro und der Kreditaufnahmeermächtigung auf bis zu 36,88 Mrd. Euro, Unterrichtung des Haushaltsausschusses bei bestimmten Gewährleistungen<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Maßnahmenpaket der Bundesregierung "Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung im Lande" vom 14. Januar 2009 zur Bekämpfung der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise<strong><br /> </strong>Haushaltsgesetz 2009 s. D076<br /> Siehe auch D093, D094 und D095</span>