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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-154733

Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 (Nachtragshaushaltsgesetz 1993) (G-SIG: 12020489)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Haushaltsgesetz 1993 siehe D33 Siehe auch D45 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 1, 2 und 24 Haushaltsgesetz 1993: Erhöhung des Gesamtvolumens auf 439,95 Mrd DM und der Nettokreditaufnahme auf 51 Mrd DM, Aufstockung des Betriebsmitteldarlehens an die Bundesanstalt für Arbeit auf 9,5 Mrd DM; Finanzierung zusätzlicher Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer, Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms, Berücksichtigung konjunkturbedingter erhöhter Arbeitsmarktausgaben u.a.m. Die Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben erfolgt durch Einsparungen, Abbau von Steuervergünstigungen, Mehreinnahmen und erhöhte Kreditaufnahme. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung der §§ 1, 2, 10 und 24 Haushaltsgesetz 1993: Erhöhung der Gesamtausgaben im Haushaltsjahr 1993 um 22,45 Mrd DM, zusätzliche Erhöhung der Nettokreditaufnahme um 16,57 Mrd DM auf insgesamt 67,57 Mrd DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Haushaltsgesetz/Nachtragshaushaltsgesetz 1993 * Bundeshaushaltsgesetz 1993/Änderung versch. §§ Haushaltsgesetz 1993 durch Nachtragshaushaltsgesetz 1993 * Nettokreditaufnahme/Erhöhung der Nettokreditaufnahme 1993 * Bundesanstalt für Arbeit/Aufstockung des Betriebsmitteldarlehens 1993 an die BA * Neue Bundesländer/ Nachtragshaushalt 1993 zur Finanzierung zusätzlicher Aufbauhilfen für die neuen Länder * Föderales Konsolidierungsprogramm/ Nachtragshaushalt 1993 zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms * Arbeitsmarkt/Nachtragshaushalt 1993 zur Finanzierung erhöhter Arbeitsmarktausgaben