Gesetz über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (Drittes ERP-Nachtragsplangesetz 1990) (G-SIG: 11020672)
<b>Bezug:</b> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage E33 Vergleiche auch E03, E06, E17, E25, E26, E27, E28, E30, D61 und D72 <br><br><b>Inhalt:</b> Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 1,5 Mrd DM zur Förderung von Investitionen in der DDR und Berlin (Ost); Finanzierung der Ausgaben durch Kreditaufnahme, Verbilligung der Zinsen für ERP-Kredite um durchschnittlich 2,75 Prozentpunkte aus dem Bundeshaushalt, dafür Ausbringung einer Verpflichtungsermächtigung von 490 Mio DM im Dritten Nachtragshaushaltsgesetz 1990. Es entstehen Kosten von 1,5 Mrd DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Deutsche Demokratische Republik/Investitionsförderung durch 3. ERP- Nachtragsplangesetz 1990 * Investitionsförderung/Förderung der DDR durch 3. ERP-Nachtragsplangesetz 1990 * Nachtragshaushalt/ Zinsverbilligung für Kredite gem. ERP-Nachtragsplangesetz 1990