Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2021 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2021)
Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 734 Mio Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Volumen von rd. 7,900 Mrd Euro insbes. an mittelständische Unternehmen und Freiberufler