Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2019 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019)
Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 775 Mio Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Volumen von rd. 7,800 Mrd Euro insbes. an mittelständische Unternehmen und Freiberufler