Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015)
Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 807,9 Mio Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Volumen von rd. 6,320 Mrd Euro insbes. an mittelständische Unternehmen und Freiberufler