Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2012 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012)
Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 430 Mio. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Volumen von rd. 6,67 Mrd. Euro insbes. an mittelständische Unternehmen und Freiberufler