Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2010 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2010)
Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 533 Mio. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Volumen von rd. 4,5 Mrd. Euro insbes. an mittelständische Unternehmen und Freiberufler<br /> <br /> Abgesehen vom Verwaltungsaufwand beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie entstehen keine Vollzugskosten.