Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008)
<span>Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 363 Mio. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Volumen von rd. 4 Mrd. Euro insbes. an mittelständische Unternehmen und Freiberufler<br /> <br /> <span>Abgesehen vom Verwaltungsaufwand beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie entstehen keine Vollzugskosten.</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Siehe auch E007, E024 und E054</span></span>