Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2007 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2007) (G-SIG: 16019362)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch E007, E031 und E054<br /> <p><strong>Inhalt:</strong> Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 4,0 Mrd. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Finanzierung der Ausgaben durch Zins- und Tilgungseinnahmen sowie zu rund 52 v.H. durch Kreditaufnahme. <br /> Abgesehen vom Verwaltungsaufwand beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie entstehen keine Vollzugskosten.</p> <p><strong>Nebenschlagwörter:</strong> Wirtschaftsförderung/Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2007 * ERP- Wirtschaftsplan/Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2007</p> <p> </p>