Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2022 in Einnahmen und Ausgaben auf 457,597 Mrd Euro unter besonderer Berücksichtigung weiterhin erforderlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise und zur wirtschaftlichen Stabilisierung und Erholung; Feststellung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" auf 7,399 Mrd Euro, des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" auf 106,819 Mrd Euro und des Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" auf 15,612 Mrd Euro; Nettokreditaufnahme bis zur Höhe von 99,730 Mrd Euro, damit Überschreitung der nach Art. 115 GG zulässigen Obergrenze von 0,35 Prozent des BIP aufgrund einer außergewöhnlichen Notsituation, Gewährleistungsermächtigungen bis zu 713,710 Mrd Euro, keine pauschalen Stelleneinsparungen; Investitionen in Höhe von 50,836 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 332,451 Mrd Euro<br /> <br /> <strong>Ergänzung des Gesetzentwurfs:</strong> Berücksichtigung einnahme- und ausgabeseitiger Auswirkungen der seit Beschluss des Gesetzentwurfs beschlossenen Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, u.a. Entlastung von Bürgern und Unternehmen von gestiegenen Energiekosten sowie Flüchtlingshilfe; Erhöhung des Gesamthaushalts auf 483,892 Mrd Euro, der Nettokreditaufnahme auf bis zu 138,942 Mrd Euro und der Gewährleistungsermächtigungen auf bis zu 903,710 Mrd Euro<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erhöhung des Gesamthaushalts auf 495,791 Mrd Euro, Stelleneinsparungen von 0,5 Prozent; Erhöhung der Investitionen auf 51,540 Mrd Euro, höhere erwartete Steuereinnahmen von 328,435 Mrd Euro