Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)
Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2020 in Einnahmen und Ausgaben auf 359,796 Mrd Euro sowie des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" auf 1,605 Mrd Euro; keine Nettokreditaufnahme, Gewährleistungsermächtigungen bis zu 460,180 Mrd Euro, keine pauschalen Stelleneinsparungen; Investitionen in Höhe von 39,990 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 327,717 Mrd Euro<br /> <br /> <strong>Ergänzung des Gesetzentwurfs:</strong> Zur Umsetzung beschlossener Klimaschutzmaßnahmen notwendige Erhöhung des Gesamthaushalts auf 360,338 Mrd Euro, Feststellung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" auf 8,935 Mrd Euro; Erhöhung der Investitionen auf 41,664 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 327,809 Mrd Euro<br /> <br /> Bezug: Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung vom 25. September 2019 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 auf Basis der Beschlüsse des Klimakabinetts vom 20. September 2019<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erhöhung des Gesamthaushalts auf 362,000 Mrd Euro, des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" auf 3,230 Mrd Euro und des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" auf 9,081 Mrd Euro sowie der Gewährleistungsermächtigungen auf bis zu 465,180 Mrd Euro; Erhöhung der Investitionen auf 42,907 Mrd Euro, niedrigere erwartete Steuereinnahmen von 324,958 Mrd Euro