Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019)
Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2019 in Einnahmen und Ausgaben auf 356,800 Mrd Euro sowie des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" auf 5,877 Mrd Euro; keine Nettokreditaufnahme, Gewährleistungsermächtigungen bis zu 487,180 Mrd Euro, keine pauschalen Stelleneinsparungen; Investitionen in Höhe von 37,900 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 333,006 Mrd Euro<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Absenkung des Gesamthaushalts auf 356.400 Mrd Euro sowie Anhebung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" auf 6,123 Mrd Euro, Feststellung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens Digitale Infrastruktur in Einnahmen und Ausgaben auf 2,400 Mrd Euro, Absenkung der Gewährleistungsermächtigungen auf 456,180 Mrd Euro; Investitionen in Höhe von 38,946 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 325,491 Mrd Euro