Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)
Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2014 in Einnahmen und Ausgaben auf 295,4 Mrd. Euro sowie des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" auf 1,5795 Mrd. Euro; Nettokreditaufnahme bis zu 6,158 Mrd. Euro, Gewährleistungsermächtigungen bis zu 477,51 Mrd. Euro, keine pauschalen Stelleneinsparungen; Investitionen in Höhe von 29,7 Mrd. Euro, erwartete Steuereinnahmen von 268,694 Mrd. Euro