Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)
Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2014 in Einnahmen und Ausgaben auf 298,500 Mrd Euro sowie des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" auf 1,585 Mrd Euro; Nettokreditaufnahme bis zu 6,500 Mrd Euro, Gewährleistungsermächtigungen bis zu 478,410 Mrd Euro, keine pauschalen Stelleneinsparungen; Investitionen in Höhe von 30,148 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 268,920 Mrd Euro<br /> <br /> Bezug: Haushaltsbegleitgesetz s. D005<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> leichte Absenkung des Gesamthaushalts auf 296,500 Mrd Euro und der Investitionen auf 29,853 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 268,197 Mrd Euro