Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)
Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2013 in Einnahmen und Ausgaben auf 302,2 Mrd. Euro sowie des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" auf 2,18 Mrd. Euro; Nettokreditaufnahme bis zu 18,8 Mrd. Euro, Gewährleistungsermächtigungen bis zu 449,375 Mrd. Euro, keine pauschalen Stelleneinsparungen; Investitionen in Höhe von 34,3 Mrd. Euro, erwartete Steuereinnahmen von 260,113 Mrd. Euro<br /> <br /> Bezug: Siehe auch D079<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Rückführung des Gesamthaushalts auf 302,0 Mrd. Euro und des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" auf 2,0465 Mrd. Euro; geringere Nettokreditaufnahme von bis zu 17,1 Mrd. Euro