Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011)
Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2011 in Einnahmen und Ausgaben auf 307,4 Mrd. Euro, erwartete Steuereinnahmen von 221,7 Mrd. Euro, Nettokreditaufnahme bis zu 57,5 Mrd. Euro, Investitionen in Höhe von 33,8 Mrd. Euro, Gewährleistungsermächtigungen bis zu 452,395 Mrd. Euro, Stelleneinsparung von 1,5 Prozent<br /> <br /> Bezug: Siehe auch D024<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Begrenzung des Gesamthaushalts auf 305,8 Mrd. Euro, Senkung der Nettokreditaufnahme auf bis zu 48,4 Mrd. Euro, der Investitionen auf 32,3 Mrd. Euro und der Gewährleistungsermächtigungen auf bis zu 445,595 Mrd. Euro, höhere erwartete Steuereinnahmen von 229,2 Mrd. Euro