Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008)
Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2008 in Einnahmen und Ausgaben auf 283,2 Mrd. Euro, erwartete Steuereinnahmen von 237,1 Mrd. Euro, Nettokreditaufnahme bis zu 12,9 Mrd. Euro, Investitionen in Höhe von 24,3 Mrd. Euro, Ermächtigung für Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen bis zu 313,61 Mrd. Euro, Stelleneinsparungen bei der Bundesverwaltung von 0,75 Prozent<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung:</span> Senkung der Nettokreditaufnahme auf 11,9 Mrd. Euro, Einzelregelungen zu Kreditermächtigungen und Liquiditätshilfen, Erhöhung der Stelleneinsparungen bei der Bundesverwaltung auf 0,9 Prozent