Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1994 (Haushaltsgesetz 1994) (G-SIG: 12020580)
Feststellung des Bundeshaushalts 1994 in Einnahmen und Ausgaben auf 478,4 Mrd DM, Ermächtigung zur Kreditaufnahme bis zur Höhe von 67,5 Mrd DM, Ausweis der Verpflichtungsermächtigungen 1994 mit rund 61,745 Mrd DM, Erhöhung des Ermächtigungsrahmens für Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen im Zusammenhang mit förderungswürdigen oder im staatlichen Interesse liegenden Ausfuhren, Krediten an ausländische Schuldner, Umschuldungen und gegenüber der Europäischen Investitionsbank um 10 Mrd DM auf 225 Mrd DM, Absenkung des Personalbestands des Bundes gem. Föderalem Konsolidierungsprogramm um 1 v.H., Begrenzung des Betriebsmitteldarlehens an die Bundesanstalt für Arbeit auf 5 Mrd DM