Gesetz über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG)
Sicherstellung existenzsichernder Einkommen und angemessener Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben für alle vollzeitbeschäftigten Menschen: Einführung einer unabdingbaren Zahlungsverpflichtung, Festsetzungsregelungen: Einrichtung einer Mindestlohnkommission durch das BMAS, drittelparitätische Besetzung aus Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Wissenschaft, gesetzliche Mindesthöhe von 8,5 Euro, jährliche Fortschreibung zum 31. August und Umsetzung durch Rechtsverordnung des BMAS, Genehmigungsvorbehalt des BMAS bzw. der BRg; Kontrolle durch Zollverwaltung, Strafbewehrung;<br /> Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA G030 und G050 sowie G029