Gesetz über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MindLohnG)
Sicherstellung existenzsichernder Einkommen und angemessener Teilhabe am gesellschaftlichen Leben über Vollzeitbeschäftigung: Einführung einer unabdingbaren Zahlungsverpflichtung, Festsetzungsregelungen: Einrichtung einer Mindestlohnkommission durch das BMAS, drittelparitätische Besetzung aus Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Sachverständigen, Festsetzung und jährliche Fortschreibung zum 31. August und Umsetzung durch Rechtsverordnung des BMAS, Genehmigungsvorbehalt des BMAS bzw. der BRg; Kontrolle durch Zollverwaltung, Strafbewehrung;<br /> Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.