Gesetz über die Festsetzung des Mindestlohnes (Mindestlohngesetz - MinLoG)
Sicherstellung existenzsichernder Einkommen und angemessener Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben über Vollzeitbeschäftigung: Einführung einer unabdingbaren Zahlungsverpflichtung, Festsetzungsregelungen: Einrichtung einer Mindestlohnkommission mit Geschäftsführung durch BMAS, paritätische Besetzung mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Schlichtung bei Uneinigkeit, Erstfestsetzung und jährliche Fortschreibung zum 31. August, Umsetzung durch unveränderte Übernahme als Rechtsverordnung des BMAS; Kontrolle durch Zollverwaltung, Strafbewehrung;<br /> Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA G030 und G057 sowie G029