Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes
Errichtung einer selbständigen Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern zur wirksamen Zusammenarbeit bestehender Bundesanstalten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Umweltforschung und zur Übernahme von nichtministeriellen Aufgaben im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes auf dem Umweltgebiet<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Annahme einer Entschließung