Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Reichspräsident-Ebert-Gedenkstätte (G-SIG: 10020605)
<b>Inhalt:</b> Ausbau des Geburtshauses Friedrich Eberts in Heidelberg zu einer Gedenkstätte; Erlaß eines Errichtungsgesetzes mit Regelungen über Stiftungszweck, Vermögen, Organe der Stiftung und deren Aufgaben. Dem Bund entstehen jährlich Kosten in Höhe von 495.000 DM und einmalige Kosten in Höhe von ca. 7,5 Mio DM für den Erwerb der Liegenschaften in Jahre 1988. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gedenkstätte