Gesetz über die Erhebung der Künstlersozialabgabe in den Jahren 1986 und 1987 (G-SIG: 10020469)
<b>Inhalt:</b> Änderung des § 57 Künstlersozialversicherungsgesetz: Verlängerung der Übergangszeit für die einheitliche, nicht nach Bereichen differenzierte Sozialabgabe bis zum Jahr 1987. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Künstlersozialversicherungsgesetz