Gesetz über die Einstellung bestimmter Steuerstrafverfahren (G-SIG: 10020220)
<b>Bezug:</b> BVerfGE 2, 213, 219; 36, 174, 185f., 191; 10, 234, 241f. Siehe auch B08 <br><br><b>Inhalt:</b> Straffreiheit für Steuerhinterziehung und leichtfertige Steuerverkürzung (§§ 370, 378 AO) bei Zuwendungen an politische Parteien oder zugunsten von politischen Parteien vor dem 1.1.1984, Nachzahlung der hinterzogenen und verkürzten Steuer. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Steuerstraftat/Gesetz über die Einstellung bestimmter Steuerstrafverfahren * Abgabenordnung * Spende * Parteienfinanzierung * Steuerhinterziehung * Amnestie/Gesetz über die Einstellung bestimmter Steuerstrafverfahren