Gesetz über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus)
Neuregelung der Erhebungen im Rahmen des Mikrozensus: Jährliche bzw. halbjährliche Erhebung über die Bevölkerung und das Erwerbsleben auf repräsentativer Basis (1 v. H. bzw. 0,5 v. H. der Bevölkerung) in den Jahren 1975 bis 1982, im Grundprogramm Erfassung von Merkmalen der Person, der Familie, des Haushalts, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz, Erfassung der wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Verhältnisse, bei Ausländern Erfassung der zu unterhaltenden Familienangehörigen sowie von Sprachkenntnissen und Aufenthaltsdauer, Erfassung von Angaben zu Pendlern, zur Mietbelastung und Unterbringung des Haushalts, zur Gesundheit, zu Urlaubs- und Erholungsreisen, zu Daten von ehelichen Kindern und zur Vertriebenen- oder Flüchtlingseigenschaft<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen, insbesondere bei der Periodizität der zu erfassenden Tatbestände, zu Anforderungen des Datenschutzes sowie Verringerung des Auswahlsatzes von 0,5 v. H. auf 0,25 v. H.<br /> <br /> <strong>Antrag des Vermittlungsausschusses:</strong> Änderungen bei Periodizität und Auswahlsätzen der Erhebung, insbesondere Wegfall der halbjährlichen Erhebung