Gesetz über die Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank (DSL Bank-Gesetz - DSLBG) (G-SIG: 11020152)
<b>Inhalt:</b> Teilprivatisierung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank: Unter Aufrechterhaltung der Rechtsform als Anstalt des öffentlichen Rechts Möglichkeit zur Beteiligung anderer juristischer Personen, Personengesellschaften und natürlicher Personen bis zu 49 v.H. am Grundkapital; Einräumung der Beteiligung von Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften als atypische stille Gesellschafter, denen mitunternehmerische Rechte gewährt werden, sowie sonstiger Beteiligungen als stille Gesellschafter; Außerkrafttreten des Gesetzes über die Zusammenlegung der Deutschen Landesrentenbank und der Deutschen Siedlungsbank, weitere Anwendung von § 22 dieses Gesetzes für die vorhandenen Versorgungsempfänger. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Privatisierung/Teilprivatisierung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank * Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank/ Teilprivatisierung der DSL Bank