Gesetz über die Bürgerbeauftragte des Deutschen Bundestages (Bürgerbeauftragtengesetz) (G-SIG: 13020385)
<b>Bezug:</b> Bürgerbeauftragte in Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Wahl eines Bürgerbeauftragten durch das Europäische Parlament 1995 <br><br><b>Inhalt:</b> Bürgernahe Gestaltung des Petitionsrechts durch Einsetzung einer dem Petitionsausschuß zugeordneten Bürgerbeauftragten, Stärkung der Stellung des Bürgers gegenüber Behörden als Teil der parlamentarischen Kontrolle, Akteneinsichtsrecht und Zutrittsrecht der Bürgerbeauftragten, Verpflichtung von Behörden zur Amtshilfe, Wahl der Bürgerbeauftragten durch Zweidrittelmehrheit. Es entstehen nur unwesentliche Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundestag/Gesetz über die Bürgerbeauftragte des Deutschen Bundestages * Petition/Einsetzung einer Bürgerbeauftragten beim Deutschen Bundestag