Gesetz über die Bildung eines Sachverständigengremiums zur Bewertung von Subventionen (G-SIG: 10020273)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch E09<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Schaffung eines Sachverständigengremiums aus 5 Personen zur periodischen Bewertung von Subventionen auf der Grundlage von Subventionsberichten von Bund, Ländern und Gemeinden als Grundlage eines angestrebten Subventionsabbaus. Durch das Gesetz entstehen dem Bund Kosten in Höhe der pauschalen Vergütungen und der Reisekosten für die Sachverständigen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Sachverständiger/Gesetz über die Bildung eines Sachverständigengremiums zur Bewertung von Subventionen