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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-213045

Gesetz über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen (Erdölbevorratungsgesetz - ErdölBevG) (G-SIG: 00020150)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Inhalt:</b> Zusammenfassung der bisher vorratspflichtigen Unternehmen in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft zur Übernahme der Bevorratungspflicht für Erdöl. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, durch zustimmungspflichtige Rechtsverordnung Einzelheiten des Stimmrechts der Mitglieder der Körperschaft festzulegen. Jedes Mitglied erhält mindestens eine Stimme. Die weiteren Stimmen werden entsprechend einem Schlüssel nach der Menge der bevorratungspflichtigen Erzeugnisse gestaffelt. Die Bevorratung kann verstärkt in einzelnen Regionen erfolgen, wenn dies technisch und wirtschaftlich erforderlich ist. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Körperschaft des öffentlichen Rechts * Mineralöl/Gesetz über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen * Energieversorgung/ Gesetz über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen