Gesetz über die Beschränkung der rechtsgeschäftlichen Haftung Minderjähriger (G-SIG: 12020373)
<b>Bezug:</b> Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Mai 1986 (BVerfGE 72, 155; BGBl I 1986 S. 863) betr. Fortführung eines zu einem Nachlaß gehörenden Handelsgeschäfts mit Aufnahme von Verbindlichkeiten ohne vormundschaftliche Genehmigung <br><br><b>Inhalt:</b> Beschränkung der Haftung Minderjähriger für Verbindlichkeiten, die aus Rechtsgeschäften ihrer gesetzlichen Vertreter entstanden sind, auf das bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandene Vermögen; Einführung der §§ 114, 115 und 115a Bürgerliches Gesetzbuch sowie Änderung des § 786 Zivilprozeßordnung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Minderjähriger/Gesetz über die Beschränkung der rechtsgeschäftlichen Haftung Minderjähriger * Bürgerliches Gesetzbuch/Einfügung der §§ 114, 115 und 115a BGB betr. Haftung Minderjähriger * Zivilprozeßordnung/Änderung § 786 ZPO betr. Haftung Minderjähriger