Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) (G-SIG: 12020588)
<b>Bezug:</b> Einigungsvertrag, BGBl II 1990, Nr. 35, S. 885 (s. GESTA 11. WP XR04, Abschlußband S. 780) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie des Rates vom 21.12.1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (89/48/EWG - ABl EG 1989 Nr. L 19 S. 16), Richtlinie des Rates vom 18.6.1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (92/51/EWG - ABl EG Nr. L 209 S. 25), EWR-Abkommen vom 2.5.1992, BGBl II 1993, Nr. 11, S. 266 (s. GESTA XE07) <br><br><b>Inhalt:</b> Ablösung des Gesetzes über die Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten von 1958, Anpassung der Ausbildung an die moderne Entwicklung in der Physiotherapie sowie der Berufszulassung an neuere Gesetze für nichtärztliche Heilberufe, Herstellung der Rechtseinheit mit den neuen Bundesländern und Umsetzung der EG-Vorschriften über die Anerkennung der Diplome und Prüfungszeugnisse in deutsches Recht; Aufgabe der ausschließlichen Ausbildung zum Masseur, Verlängerung des Lehrgangs für Masseure und medizinische Bademeister von zwölf auf 24 Monate und Verkürzung der praktischen Tätigkeit von 18 auf sechs Monate; Ablösung der Berufsbezeichnung Krankengymnast durch Physiotherapeut, Verlängerung des Lehrgangs einschließlich praktischer Ausbildung von zwei auf drei Jahre, Übergangsregelung für Krankengymnastikschulen, die sich nicht in Krankenhäusern befinden, bis 1998, erleichterte Bedingungen zum Erwerb der Qualifikation des Physiotherapeuten für Masseure und medizinische Bademeister; Ermächtigung zur Regelung der Anforderungen per Rechtsverordnung, Außerkrafttreten des Masseur- und Krankengymnastengesetzes. Es entstehen nur geringfügige Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Folgeänderungen in § 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz und § 124 5. Buch Sozialgesetzbuch. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Masseur- und Krankengymnastengesetz/Ablösung durch das Masseur- und Physiotherapeutengesetz * Berufsausbildung/Neuregelung der Berufsausbildung zum Masseur und Physiotherapeuten durch das MPhG * Neue Bundesländer/Herstellung der Rechtseinheit mit den neuen Ländern betr. Masseure und Physiotherapeuten * Rechtsangleichung in den EG/Umsetzung von EG-Recht in deutsches Recht betr. Masseure und Physiotherapeuten * Masseur und medizinischer Bademeister/ Neuregelung der Berufsausbildung durch das MPhG * Krankengymnastik/ Ablösung der Berufsbezeichnung Krankengymnast durch Physiotherapeut und Neuregelung der Ausbildung * Krankenhausfinanzierungsgesetz/ Änderung § 2 KHG betr. Masseur- und Physiotherapeutengesetz * Sozialgesetzbuch/Änderung § 124 5. Buch SGB betr. Masseur- und Physiotherapeutengesetz