Gesetz über die Berufe in der Massage und in der Krankengymnastik (Masseur- und Krankengymnastengesetz - MKG) (G-SIG: 10020577)
<b>Inhalt:</b> Voraussetzungen für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnungen des Masseurs und des Krankengymnasten, Verlängerung der Ausbildungszeit in der Massage von 12 auf 18 Monate; einheitlicher 3- jähriger Ausbildungsgang in der Krankengymnastik. Dem Bund entstehen Mehrkosten in Höhe von 741.000 DM in Jahr. Länder und Gemeinden werden durch den Wegfall von Praktikantenentgelten um ca. 36 Mio DM entlastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Krankengymnastik * Berufsausbildung