Gesetz über die Befragung der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag (Regierungsbefragungsgesetz - RegBefrG)
Gesetzliche Bindung der Bundesregierung bei der Neugestaltung der Regierungsbefragung in Anlehnung an die britischen "Questions to the Prime Minister": Teilnahmepflicht für Bundeskanzlerin und 4 Minister sowie deren Benennung durch den Bundestagspräsidenten, Gegenstand der Befragung und Ablauf (Rednerfolge, Zusatzfragen, Redezeit);<br /> <br /> Bezug: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages siehe BT-Drs 19/7939